Was Hecken schneiden und Rauchen im Wald gemeinsam haben

In Parks und an Straßen sind Heckenschnitt und Baumfällung dezeit häufig zu sehen. (Foto: Wald und Holz NRW)

An Straßen und in Parks werden aktuell vielerorts Hecken geschnitten und Bäume gefällt. Denn vom 1. März bis zum 30. September gibt es wichtige gesetzliche Einschränkung für den Schnitt von Hecken und Bäumen, die auch Gartenbesitzerinnen und -besitzer kennen sollten. Grund dafür ist die Fortpflanzungszeit der heimischen Tierwelt.

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit das Abschneiden von Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen. Auch Bäume dürfen vielerorts nicht mehr gefällt werden. Ausgenommen vom Fällverbot sind unter anderem Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen, Privatgärten und in den heimischen Wäldern.
Viele Städte und Gemeinden haben darüberhinaus Baumschutzsatzungen, die speziellere Regelungen enthalten können. Wer seinen Garten in Form bringen möchte, sollte sich daher vorher über lokale Regelungen informieren.

Das ganze Jahr erlaubt ist es, Hecken und Bäume wieder in Form zu schneiden, indem man zu lang gewachsene Äste eingekürzt. Der „drei Tage Bart“ darf gestutzt werden. Wer allerdings seine Gartenvögel und deren Brutgeschäft schonen möchte, sollte damit bis zum Spätsommer warten.
In Wäldern dürfen auch weiter Bäume gefällt werden. Der Hauptteil der Arbeiten findet zwar im Winter statt. Dennoch ist die Forstwirtschaft darauf angewiesen, ganzjährige Bäume fällen zu dürfen. Vorrausgesetzt ist selbstverständlich die Einhaltung wichtiger Artenschutzkriterien. Bei Fragen können sich Waldbesucherinnen und Waldbesucher gerne an die Forstleute vor Ort wenden.

Offenes Feuer und Rauchen verboten
Raucherinnen und Raucher sollten ihre letzten Zigaretten beim Waldspaziergang genießen. Denn Rauchen im Wald ist ebenfalls ab dem erstem März verboten. Das Verbot gilt bis zum 31. Oktober. Feuer machen und Grillen im Wald sind selbstverständlich ganzjährig verboten.
Beim Angrillen bitte beachten: 100 Meter Abstand zum Wald sind Pflicht.
Viele Kommunen bieten in ihren Wäldern spezielle genehmigte Feuerstellen für Lagerfeuer und Grillabende an. Hier gilt das Verbot natürlich nicht.

Auf den ersten Blick scheint der 1. März übertrieben früh. Jedoch herrscht gerade im Frühjahr häufig eine hohe Waldbrandgefahr. Grund dafür sind trockene Pflanzenteile aus dem letzten Jahr wie Gräser, abgestorbene Äste und Laub. Zudem sind unsere Laubbäume noch kahl, so dass die Frühjahrssonne bis auf den Boden scheint und diesen trocknet.

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