Wald und Forstwirtschaft spüren den Klimawandel

v.l.n.r: BMEL: Unterabteilungsleiter Dr. Heider, Staatssekretär Dr. Aeikens, DFWR: Präsident Schirmbeck, Geschäftsführer Ebeling. Foto: DFWR

„Der heiße Sommer führt uns vor Augen, was Wald und Forstwirtschaft in Zeiten des Klimawandels erwartet“ sagte Georg Schirmbeck, Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrates am Montag (20.08.) in Berlin, bei einem Treffen mit Staatssekretär Dr. Onko Aeikens vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Momentan schätzen Forstexperten den Umfang und die Auswirkungen der Dürreschäden in den deutschen Wäldern ein. „Bis zu 500 Mio. Forstpflanzen könnten vertrocknet und für den Waldumbau verloren sein“, befürchtet Schirmbeck. Wald und Forstwirtschaft müssen sich noch stärker auf den Klimawandel einstellen. Vor diesem Hintergrund sprach der DFWR mit Dr. Aeikens über geeignete Instrumente zur Unterstützung der Waldbesitzenden.
„Die Forst- und Holzwirtschaft trägt maßgeblich zur Erfüllung des Pariser Klimaschutzabkommens bei, was vom Ausschuss der Ständigen Vertreter bestätigt wird, der die Entscheidungen für den Europäischen Rat vorbereitet“, erklärte Georg Schirmbeck. Die EU-Verordnung LULUCF soll unter anderem mit einen Referenzwert für Wälder sowie einem nationalen Anrechnungsplan umgesetzt werden. „Deshalb ist die Branche jetzt gefordert, sich aktiv in Diskussion einzubringen, appellierte der DFWR-Präsident.  
Ein weiteres Thema waren die Folgen aus Kartell- und Beihilferecht und die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Waldbesitzenden. Der DFWR fordert im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) eine Anpassung bei der Umstellung von indirekter auf direkte Förderung der Forstwirtschaft sowie eine entsprechende Aufstockung der Finanzmittel. „Die Bundesregierung darf in ihren Anstrengungen nicht nachlassen und muss sich zudem noch stärker für die Anpassung des EU-Beihilferahmens einsetzen“, betonte Schirmbeck.

Zum Hintergrund:
LULUCF (land use, land use-change and forestry) ist die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft.
In Deutschland ist die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) ein wesentliches Element der Nationalen Strategie für die Entwicklung ländlicher Räume. Die GAK-Richtlinie ist das wichtigste nationale Förderinstrument für eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft, den Küstenschutz sowie vitale ländliche Räume. Sie enthält eine breite Palette von Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen und deckt damit in weiten Teilen den Anwendungsbereich der ELER-Verordnung ab. Zusammen mit den Ländermitteln betragen die Gesamtmittel der GAK über eine Milliarde Euro pro Jahr.

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