NRW: Entwurf des neuen Ökologischen Jagdgesetzes vorgelegt

Die Jagd auf Reh- und Rotwild soll zugunsten des Waldes in NRW ausgeweitet werden. Foto: DFV

Die Landesregierung von NRW hat den Entwurf für das neue Ökologische Jagdgesetz NRW (ÖJG) vorgelegt und damit den Weg für die Verbändeanhörung frei gemacht. Schwerpunkte sind der stärkere Schutz des Waldes und der Wildtiere. Die Eckpunkte des neuen Jagdgesetzes sind das Resultat eines mehrjährigen Dialog-Prozesses mit Umwelt-, Tierschutz- und Jagdverbänden und Waldbesitzern.

Das neue Ökologische Jagdgesetz wird sich an folgenden Eckpunkten orientieren:

Tierschutz
Praktiken, die aus heutiger Sicht mit dem Tierschutz nicht mehr vereinbar sind, sollen künftig untersagt werden. Hierzu zählen etwa die Fallenjagd mit Totschlagfallen, die Baujagd sowie die Ausbildung von Jagdhunden an zuvor flugunfähig gemachten Enten.

Der Abschuss von Hunden soll nur noch in absoluten Ausnahmen möglich sein, wenn andere und mildere Mittel vorher nicht erfolgreich waren. Der Abschuss von Hauskatzen wird grundsätzlich untersagt.

Artenschutz
In Naturschutzgebieten steht die Einhaltung des Schutzziels für jedes einzelne Schutzgebiet im Vordergrund. Die Verbesserung der Entwicklung heimischer Arten hat Vorrang vor jagdlichen Interessen.

Der Katalog der jagdbaren Arten, der noch aus den 1970er Jahren stammt, wird  in Nordrhein-Westfalen neu festgelegt und anhand bestimmter Kriterien aktualisiert. Arten wie Wildkatze, Luchs, Graureiher und Greifvögel dürfen auch weiterhin nicht bejagt werden. Sie werden nun aber auch formell aus der Liste der jagdbaren Arten gestrichen. Neu aufgenommen in die Liste wurde hingegen der amerikanische Nerz (Mink).

Waldschutz
Oberstes Ziel ist eine Anpassung der Wildbestände an die Kapazitäten des jeweiligen Naturraumes. So sollen Jäger und Waldbesitzer die jagdlichen Konzepte künftig so weit wie möglich gemeinsam planen. Die Jagdbehörden werden nur noch unterstützend oder ergänzend tätig.

Die Bejagungsmöglichkeiten für Rehwild und Rothirsch sollen ausgeweitet werden. In winterlichen Notzeiten können die Jäger den Wildtieren weiterhin mit Heu über den Winter helfen. Eine intensive Fütterung wird es aber künftig nicht mehr geben.

Weiterhin ist vorgesehen, eigene Munitionsvorschriften in NRW einzuführen, um die Umwelt sowie die Verbraucher besser vor Bleibelastung zu schützen.

Weitere Informationen zum Ökologischen Landesjagdgesetz NRW finden Sie hier: www.umwelt.nrw.de