Novellierung des hessischen Waldgesetzes: Bannwald künftig gut geschützt

Foto: Friedbert Bombosch

Die hessische Umweltministerin Priska Hinz zeigte sich am Montag sehr zufrieden mit dem neugefassten §13 des hessischen Waldgesetzes. „Es ist ein gutes Gesetz für den Schutz des Bannwaldes“, so Hinz. „Künftig wird Bannwald nicht mehr einem einfachen wirtschaftlichen Interesse weichen müssen. Bevor Bannwald gerodet wird müssen jetzt auch die Belange der Kommunen und der Umweltverbände angehört werden“, stellte Priska Hinz klar, „das ist eine formal sehr hohe Schwelle.“ Damit wird ein ausgewogenes Maß an Bannwaldschutz und wirtschaftlicher oder infrastruktureller Weiterentwicklung sichergestellt.

Der neue §13 im hessischen Waldgesetz regelt auch ganz eindeutig den Ausgleich für gerodeten Bannwald. Neben den bisher gültigen Regeln zur Wiederaufforstung ist auch festgeschrieben, dass an anderer Stelle die gleiche Fläche als Bannwald ausgewiesen wird. Dies hat möglichst nah am Standort der gerodeten Waldfläche zu geschehen.

Bannwälder sind in hohem Maß schützenswert. Sie finden sich besonders in den großen Ballungsräumen in Hessen und umfassen etwa 19.000 Hektar. Das entspricht gerade einmal gut 2 Prozent der landesweiten Waldfläche. Bannwald dient sowohl der Bevölkerung als auch den Wildtieren und Pflanzen als Refugium in stadtnahen Umgebung. Sie erfüllen eine wichtige Aufgabe für die Reinheit der Luft, des Wassers und schützen das örtliche Klima. Zudem dienen sie der Bevölkerung oft als Lärmschutz zwischen Siedlungen und großen Verkehrswegen.

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