Nature Restoration Law: „Erstmal Hausaufgaben erledigen!“ DFWR sieht Parallelen zu mangelhafter Umsetzung der FFH-Richtlinie

Chaos in Brüssel beim EU-Umweltministerrat: Österreichs Bundeskanzler droht nach Verabschiedung des Nature Restauration Law mit Klage beim EUGH. Kopfschütteln in der deutschen Forstbranche zur Haltung der eigenen Bundesregierung.

Chaos in Brüssel beim EU-Umweltministerrat: Österreichs Bundeskanzler droht nach Verabschiedung des Nature Restauration Law mit Klage beim EUGH. Kopfschütteln in der deutschen Forstbranche zur Haltung der eigenen Bundesregierung.

 

Brüssel, 17.06.2024 – Der EU-Umweltministerrat stimmte heute für die Annahme des Nature Restauration Law. Eine Mehrheit einzelner Ministerinnen und Minister hat sich offenbar im Alleingang dem Gesetz verschrieben. Fraglich scheint in diesem Zusammenhang, ob das Nature Restauration Law nachhaltig Bestand haben wird. Österreichs Bundeskanzler Nehammer hat bereits gegenüber dem belgischen Ratsvorsitzenden eine Nichtigkeitsklage beim EUGH angekündigt, da seine Umweltministerin Gewessler nicht zur Abstimmung bevollmächtigt gewesen und ihre Zustimmung im Alleingang rechtswidrig sei. Die deutsche Umweltministerin Steffi Lemke begrüßte indessen die Verabschiedung des Gesetzes.

 

DFWR-Präsident Georg Schirmbeck: „Für die deutsche Forstwirtschaft bedeutet dieser Beschluss vorrangig enorme Einschränkungen und eine weitere Zunahme überbordender bürokratischer Auflagen, so er denn überhaupt Bestand hat. Wir hatten gehofft, dass die Politik nach den jüngsten Wahlen dazugelernt hat. Offensichtlich will eine Mehrheit der in der EU verantwortlichen Politiker aber weiterhin eine ideologische Wald- und Klimapolitik machen. Damit wird die europäische Gesellschaft weiter gespalten und dem Artenschutz ist in keiner Weise geholfen.“

 

Der DFWR beklagt: Deutschland sei es bis heute nicht gelungen, die FFH-Richtlinie für alle betroffenen Akteure zufriedenstellend umzusetzen. Schutzgebietsverordnungen, die bundesweit beklagt werden, mangelhafte Entschädigungen für betroffene Grundeigentümer und überregulierende Managementpläne, für deren Umsetzung weder ausreichend Zeit noch Finanzen und Personal zur Verfügung stehen. Das sei das traurige Resultat der deutschen Umsetzung von Natura 2000. Man möge erst einmal seine eigenen Hausaufgaben erledigen, bevor man sich das nächste Paket ans Bein binde. Vor diesem Hintergrund sei auch die Reaktion der Bundesregierung nicht nachvollziehbar.