Leinenpflicht im Wald: Warum sie so wichtig ist

Nicht wenige Hundebesitzende ignorieren die ganzjährige Anleinpflicht im Wald: Den Preis zahlen die Natur und andere Erholungssuchende

Jagdhunde, wie dieser Pointer, sind von der Leinenpflicht im Wald ausgenommen. Quelle: ThüringenForst

Erfurt (hs): Gerade im Hochsommer bieten viele Hundebesitzende ihrem geliebten Vierbeiner Auslauf im schattenspendenden Wald. Leider zunehmend unter Missachtung der gesetzlichen Anleinpflicht. Damit nimmt die Gefahr zu, dass Wildtiere durch freilaufende, ungehorsame oder wildernde Hunde aufgeschreckt, verletzt oder gar getötet werden. Oder von der Leine befreite Hunde belästigen andere Erholungssuchende wie etwa Reiterinnen und Reiter oder Radfahrende.

Deshalb regelt das Thüringer Waldgesetz, dass jeder Waldbesucher sich so zu verhalten hat, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört und die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird. Hunde, die nicht zur Jagd eingesetzt werden, sind im Wald ganzjährig an der Leine zu führen. Wer dagegen verstößt, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen.

 

Auch Hundehalter dürfen die Lebensgemeinschaft Wald nicht beeinträchtigen

 

„Das Thüringer Waldgesetz regelt, den Wald zum Zweck der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr zu betreten. Dieses Betretungsrecht bringt allerdings auch einige Verpflichtungen mit sich“, erklärt Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand. Immer wieder wird hingegen durch das Forstpersonal festgestellt, dass Hundebesitzende ihre Vierbeiner ohne Leine und außerhalb des Einwirkbereiches laufen lassen.

Diese Hunde wittern im Wald die Fährten von Wildtieren oder begegnen diesen direkt und nehmen ggf. die Verfolgung auf. Im Regelfall hilft dann alles Pfeifen und Rufen nicht – der Hund ist, je nach Rasse mehr oder weniger, vom Jagdfieber gepackt. Dies kann allerdings nicht nur böse für das Wildtier enden, sondern auch für den Hund. Besonders das Queren von vielbefahrenen Straßen beim Hetzen des Wildes kann für Jäger und Gejagten den schnellen Tod bedeuten – von der zusätzlichen Gefahr für Dritte einmal abgesehen. Diesem kann man vorbeugen, indem man den Hund, wie im Thüringer Waldgesetz gefordert, anleint.

 

Rücksicht auf andere Waldbesucher nehmen

 

Außer Kontrolle geratene Hunde sind im Wald aber nicht nur eine Gefahr für das Wild, sondern auch für sonstige Waldnutzende – etwa die Reiter. So reagieren Pferde naturbedingt auf schnelllaufende Hunde mit einem Fluchtreflex, mit ggf. gefährlichen Folgen für Ross und Reiter. Hier können Schadensersatzforderungen erheblichen Ausmaßes auf jene Hundebesitzende zukommen, die das gesetzlich geforderte Anleinen ihrer Vierbeiner für überflüssig halten. Und noch ein Aspekt ist Gebhardt wichtig: Nicht selten geschieht es, dass freilaufende Hunde durch eine den Nachwuchs führende Wildsau angegriffen werden – mit oft tödlichen Folgen für den Hund.