Klimaschutzbemühungen: Anregungen des Wirtschaftsclusters Forst & Holz im Klimaschutzplan 2050 aufgenommen

Mit dem Kabinettbeschluss vom 14.11.2016 zum „Klimaschutzplan 2050“ liegt im Vergleich zum BMUB-Hausentwurf vom 06.09.2016 nun eine umfangreich veränderte und erheblich verbesserte Langfriststrategie zum deutschen Klimaschutz vor. Durch die Streichung der zuvor zahlreichen tendenziösen Formulierungen wurde das Papier weitestgehend „entideologisiert“. Besonders bezüglich der die deutsche Forstwirtschaft betreffenden Textpassagen können nun grundsätzlich verbesserte und auf geltendes Recht abgestimmte Argumentationsketten sowie zahlreiche fachliche Richtigstellungen konstatiert werden. Der DFWR dankt allen Akteuren des deutschen Wirtschaftsclusters Forst & Holz, die sich an dem Entwicklungsprozess des Klimaschutzplanes als Dokument von nationaler Bedeutung beteiligt haben.

Georg Schirmbeck, Präsident des DFWR, kommentiert den Kabinettbeschluss zum Klimaschutzplan wie folgt: „Ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass sich unsere „Frontarbeit“ als Spitzenverband der deutschen Forstwirtschaft gelohnt hat. Das Dokument ist im Vergleich zum BMUB-Hausentwurf hinsichtlich seiner den Wirtschaftscluster Forst & Holz betreffende Sachargumente nicht wiederzuerkennen! Viele (nicht alle!) unserer Anregungen wurden umgesetzt und zahlreiche Kritikpunkte ausgeräumt. Unter Berücksichtigung der Entwurfsfassung kann die bis dato finale Version des Klimaschutzplanes trotz weiterer Verbesserungspotenziale zurecht als ein absoluter Qualitätsgewinn bezeichnet werden! Es ist nicht vermessen, den auch vom DFWR mitgestalteten Klimaschutzprozess als ein Musterbeispiel erfolgreicher Verbandsarbeit zu bezeichnen. Nun gilt es jedoch, sich nicht zurückzulehnen, sondern auf das Erreichte aufzubauen und weiter für unsere guten Argumente zu streiten – im Interesse eines noch wirkungsvolleren Klimaschutzes durch eine noch leistungsfähigere multifunktionale, nachhaltige deutsche Forstwirtschaft.“

Allem voran wird positiv eingeschätzt, dass sowohl der noch den BMUB-Hausentwurf prägende Alleinfokus auf die „Kohlenstoff-Senkenfunktion“ des Waldes als auch die inflationären programmatischen Stilllegungsforderungen von Wald den Kabinettbeschluss nun nicht mehr belasten.

Die grundsätzliche Überarbeitung vom „Leitbild 2050“ und der „Meilensteine 2030“ zur Erlangung der deutschen Klimaschutzziele findet die weitestgehende Zustimmung und Unterstützung des DFWR. Darin besonders begrüßt, werden die folgenden Maßgaben:

• Erhaltung und Verbesserung der Kohlenstoff-Senkenfunktion des Waldes sowie Ausschöpfung der noch verfügbaren CO2-Minderungspotenziale, u. a. durch eine nachhaltige Waldwirtschaft im Verbund mit einer vielfältigen Holzverwendung.
• Schutz und Mehrung der Waldfläche.
• Deklarierung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung als ein geeignetes und kostengünstiges Mittel zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes.
• Betonung des Gleichklanges der ökologischen, ökonomischen und sozialen Waldfunktionen zu betonen.
• Anpassung der Wälder an den zu erwartenden Klimawandel und Erhöhung ihrer Klimaschutzleistungen durch die waldbauliche Integration standortgerechter, vitaler, produktiver, naturnaher und überwiegend heimischer Baumarten.
• Steigerung einer intelligenteren Holzverwendung und zu diesem Zweck Neuauflage der „Charta für Holz“.
• Stärkere Fokussierung der forstlichen Förderung der Forstbetriebe auf die Unterstützung bei der Bewältigung von klimawandelbedingten Herausforderungen.
• Weitere Reduktion der Fremdstoffeinträge aus Verkehr, Industrie und Landwirtschaft als Grundvoraussetzung für eine nachhaltige Existenzsicherung des Waldes.
• Befürwortung der Kaskadennutzung in Kombination mit der Koppelnutzung sowie Steigerung von Materialeffizienz und Werkstoffrückführung zur bestmöglichen Rohstoffausnutzung.
• Abbau der Hemmnisse einer stärkeren Verwendung langfristiger Holzprodukte.
• Stärkung der internationalen Zusammenarbeit beim globalen Schutz und Wiederaufbau von Wäldern sowie ihrer nachhaltigen Bewirtschaftung.
• Beförderung des klimabewussten Verbraucherverhaltens durch die Intensivierung von Information, Aufklärung und Wissenstransfer.

Weitere Verbesserungs- bzw. Korrekturnotwendigkeiten sieht der DFWR in den folgenden Punkten:

• Die herausragenden und sehr vielfältigen Positivwirkungen auf den Klimaschutz prädestinieren den Sektor „Forstwirtschaft“ für eine eigenständige Darstellung im KSP, was sowohl seine forstliche Umsetzung als auch das allgemein politische Klimaschutzhandeln befördern würde.
• Die Forschungsdefizite zum Abbau der methodischen Schwierigkeiten bei der forstlichen Emissionsbilanzierung sind abzubauen und der Sektor „Forstwirtschaft“ in die nationalen Klimaziele einzubeziehen.
• Die sekundären Klimaschutzleistungen des deutschen Wirtschaftsclusters Forst & Holz sind im Interesse einer wahrhaftigeren Bewertung seiner Klimaschutzwirkung und noch ausschöpfbaren -potenziale zu berücksichtigen.
• Das Leitbildfragment „Klimapotenziale der natürlichen Waldentwicklung“ ist von der Bundesregierung zu erläutern und die diesbezüglich geplanten Umsetzungsmaßnahmen zu formulieren.
• Neue Laubholz-Nutzungstechnologien zur höherwertigen Verwendung des im Zuge des Waldumbaus heranwachsenden Laubholzpotenzials sind von der Bundesregierung zu fördern.
• Die forstlichen Möglichkeiten zur Offenlandgestaltung (Agroforestry, Kurzumtriebsplantagen, Feldgehölzsysteme) als wirkungsvolle Elemente zur Steigerung der Klimaschutzleistung des Sektors Forst & Holz sind bei den Klimaschutzdebatten zu berücksichtigen.

Weitere Informationen unter http://dfwr.de/index.php/positionen

Zum Hintergrund:
Der Deutsche Forstwirtschaftsrat [DFWR] gibt der Forstwirtschaft eine Stimme. Er ist die repräsentative Vertretung aller mit der Forstwirtschaft und dem Wald befassten Akteure in der Bundesrepublik Deutschland und setzt sich für die Interessen und Belange einer nachhaltigen Forstwirtschaft ein. Nachhaltige Forstwirtschaft bedeutet für den DFWR, dass Pflege und Bewirtschaftung der Wälder im Interesse ihres gesunden, stabilen und leistungsfähigen Zustandes, ihrer Multifunktionalität durch Nutzung, Schutz und Erholung und im Interesse der Landeskultur und des Umweltschutzes erfolgen – in der Gegenwart und in der Zukunft. Dies ist die Basis für rund 2 Millionen Waldbesitzer in Deutschland, die eine Waldfläche von 11,4 Millionen Hektar – das sind rund 32 % des Bundesgebietes – bewirtschaften.

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