Hund und Herrchen zu Gast im Wald

Wildunfalle im Straßenverkehr sind nicht selten durch freilaufende und wildernde Hunde verursacht. Problematisch ist hierbei nicht der Hund, sondern der unachtsame Hundebesitzer. Foto: Dr. Horst Sproßmann

In der Ferienzeit nimmt die Zahl der Waldbesucher zu, die ihren Hund im Wald ausführen. Neben den Thüringer Hundehaltern sind es vor allem Touristen, die ihrem Vierbeiner Auslauf im schattenspendenden Wald bieten wollen. Damit nimmt die Gefahr zu, dass Wildtiere durch freilaufende und wildernde Hunde aufgeschreckt, verletzt oder gar getötet werden. Deshalb regelt das Thüringer Waldgesetz zum Schutz des Wildes, dass Hunde, die nicht zur Jagd eingesetzt werden, ganzjährig an der Leine zu führen sind. Wer dagegen verstößt, muss mit empfindlichen Geldbußen bis zu 2.500 Euro rechnen.

Auch Hundehalter dürfen die Lebensgemeinschaft Wald nicht beeinträchtigen
„Das Thüringer Waldgesetz erlaubt es, den Wald zum Zweck der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr zu betreten. Jeder Waldbesucher muss sich jedoch so verhalten, dass er die Lebensgemeinschaft Wald nicht stört oder beeinträchtigt. Dies gilt auch für Hundehalter“, erklärt Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand und selbst leidenschaftlicher Hundebesitzer. Leider ist immer wieder festzustellen, dass Hundeführer ihre Vierbeiner entgegen der waldgesetzlichen Regelungen ohne Leine unkontrolliert laufen lassen. Diese Hunde wittern im Wald die Fährten von Wildtieren oder begegnen diesen direkt und nehmen die Verfolgung auf. Im Regelfall hilft dann alles pfeifen und rufen nicht – der Hund ist vom Jagdfieber gepackt. Das kann allerdings nicht nur böse für das Wildtier enden, sondern auch für den Hund. Das Thüringer Jagdgesetz regelt, das Jagdschutzberechtigte wildernde, nicht mehr zu kontrollierende Hunde erlegen dürfen. Hierzu reicht es auch, dass der Hund hetzt und in der Lage ist, das Wild zu beißen und zu reißen. Aber auch das queren von vielbefahrenen Straßen beim Hetzen des Wildes kann für Jäger und Gejagten den schnellen Tod bedeuten – von der zusätzlichen Gefahr für Dritte einmal abgesehen.

Rücksicht auf andere Waldbesucher nehmen
Außer Kontrolle geratene Hunde sind im Wald aber nicht nur eine Gefahr für das Wild, sondern auch für sonstige Waldbesucher und Erholungssuchende – etwa die Reiter. So reagieren Pferde naturbedingt auf schnelllaufenden Hunde mit einem Fluchtreflex, mit ggf. gefährlichen Folgen für Ross und Reiter. Hier können Schadensersatzforderungen erheblichen Ausmaßes auf jene Hundeführer zukommen, die das gesetzlich geforderte Anleinen ihrer Vierbeiner für überflüssig halten. Auf jeden Fall drohen uneinsichtigen Herrchen und Frauchen Bußgelder bis zu 2.500 Euro. Da würde sich jeder Vierbeiner, rechnet er das Bußgeld in schmackhafte Kauknochen um, gern selbst an die Leine nehmen….

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