Gefahren beim Spaziergang im winterlichen Wald meiden

Gerade zur kalten Jahreszeit gehen die Menschen besonders gerne in den Wald, vor allem wenn er märchenhaft verschneit ist. Bei aller Romantik darf aber nicht vergessen werden: Im Winter passieren wegen der oft verschneiten Baumwipfel und vereisten Böden besonders viele Unfälle. Umstürzende Bäume, abbrechende Äste und Zweige, spiegelglatte Wege: im Winter ist mit allem zu rechnen. Vor- und Weitsicht ist während des Spaziergangs daher dringend anzuraten. Noch mehr als zu anderen Jahreszeiten gilt, unbedingt auf den ausgewiesenen Wegen zu bleiben und nicht quer durch den Waldbestand zu laufen. Darüber hinaus sollten Waldbesucher einige Dinge hinsichtlich der Rechtslage wissen.

Betreten auf eigene Gefahr!
Ganz wichtig: Die Waldbesitzer haften in den allermeisten Fällen nicht, der Besucher betritt und nutzt den Wald in der Regel auf eigene Gefahr. Freilich überlassen die Waldbesitzer den Besucher auf ihrem Eigentum nicht dem Schicksal. Sie überprüfen regelmäßig auf freiwilligen Kontrollgängen die Sicherheitslage entlang der Wege, vor allem nach Extremwetterlagen wie heftigem Schneefall oder Sturm. Dabei entfernen sie potenzielle akute Gefahrenquellen wie größere abgeknickte Äste, bevor sie abbrechen.

Mit Lackschäden auf Waldparkplätzen ist zu rechnen
Auf ausgewiesenen Waldparkplätzen und an baulichen Anlagen im Wald (Unterstände, Grillplätze, Waldheime, Brücken etc.) achten die Waldbesitzer  auch regelmäßig auf die Sicherheitslage. Allerdings geht die Sicherheitsvorsorge – insbesondere bei Sport- und Freizeiteinrichtungen – meist vom Waldeigentümer auf den Betreiber der Anlage über, zum Beispiel auf einen Wanderverein. Bei Parkplätzen gilt im Übrigen, dass geringfügige Schäden an Autos wegen herabfallender kleiner Zweige, Zapfen, Kastanien o. ä. wiederum zu den „waldtypischen“ und daher nicht haftungsrelevanten Gefahren zählen.

www.waldeigentuemer.de