Frühjahrsblüher: Farbenprächtiges Naturschauspiel im Wald

Schlüsselblume (Foto: S. Befeld, Wald und Holz NRW)

Jedes Jahr im Frühling wachsen Frühjahrsblüher in unglaublicher Geschwindigkeit mit üppigen Blüten heran. Eine Grundregel für Waldbesucherinnen und -besucher lautet: Nur gucken, nicht anfassen! Denn viele Frühjahrsblüher im Wald stehen unter Naturschutz und dürfen weder gepflückt noch ausgegraben werden.

Andere sind hochgiftig und können durch den Verzehr teilweise schwere Vergiftungen verursachen. „Die Pflanzen haben nur ein sehr enges natürliches Zeitfenster, in dem sie blühen und sich vermehren können. Nicht wenige Vorkommen sind verschwunden, weil die hübschen Pflanzen verbotenerweise ausgegraben wurden, um sie im eigenen Garten anzusiedeln“, berichtet Diethard Altrogge, Leiter des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein. „Dabei wachsen die meisten Pflanzen im Hausgarten gar nicht, weil ihnen dort die spezifischen Bedingungen des Waldbodens fehlen. Waldpflanzen gehören in den Wald und Gartenpflanzen in den Garten.“

Wettrennen gegen die Zeit
Geschwindigkeit ist für die kleinen Blumen am Waldboden das Allerwichtigste. Dabei helfen ihnen Überwinterungsorgane wie Zwiebeln (beim Bärlauch), Knollen (beim Scharbockskraut) oder Wurzelstöcke (beim Buschwindröschen), in denen Nährstoffe und Energie gespeichert sind. Dadurch können die Pflanzen trotz der noch niedrigen Temperaturen im März und April schnell wachsen und Insekten, insbesondere Hummeln, Pollen und Nektar zur Verfügung stellen.

Wenn im Mai durch die frisch belaubten Baumkronen nur noch wenig Tageslicht an den Boden dringt, können diese Pflanzen nicht mehr ausreichend Photosynthese betreiben. Deswegen ziehen sich die meisten wieder in die Erde zurück, speichern Energie und Nährstoffe in Zwiebeln, Knollen oder Wurzelstöcken und warten auf ihren nächsten Auftritt im kommenden Frühling. Einige Frühjahrsblüher, wie Kriechender Günsel, Waldmeister, Waldbingelkraut und Lungenkraut, behalten ihre Blätter auch im Schatten des belaubten Waldes. Obwohl dann nur etwa zwei Prozent der Sonnenstrahlen den Waldboden erreichen, können sie ihren Stoffwechsel entsprechend umstellen und auch in der lichtarmen Zeit ausreichend Photosynthese betreiben.

Ausnahmen bestätigen die Regel
Natürlich gibt es auch Frühjahrsblüher, die weder giftig sind, noch unter Naturschutz stehen. Um den Lebensraum der Pflanzen langfristig zu schützen und nicht zu zerstören, sollte stets das richtige Maß gehalten werden. Es gilt die sogenannte Handstraußregel: Eine Portion für den Eigenbedarf zu ernten, ist in Ordnung. Dabei sollte jedoch besonders schonend vorgegangen werden, also ohne an den Pflanzen zu reißen oder sie abzuknicken.

Aber Vorsicht: Im Naturschutzgebiet dürfen überhaupt keine Pflanzen gepflückt werden, egal ob sie geschützt sind oder nicht.

www.wald-und-holz.nrw.de