Fehlender Frost erschwert Holzrückung im Wald

Davon träumen derzeit Thüringer Förster und Waldbesitzer bei der Holzernte: Rückung bei hartem Frost und geringer Schneedecke. Foto: ThüringenForst

Die anhaltenden Regenfälle und das milde Wetter sorgen für Zeitverzug in der saisonalen Laubholzernte

Aufgrund der anhaltenden Regenfälle verzögert sich zurzeit die Holzrückung in vielen Wäldern des Freistaats. Die milde Witterung in Kombination mit dem hohen Niederschlag führen zu aufgeweichten Böden. Auf den betroffenen Flächen kann deshalb aktuell keine bzw. nur eine eingeschränkte Rückung erfolgen. In einigen Waldgebieten muss außerdem wegen Naturschutzauflagen die Holzernte spätestens Ende Februar abgeschlossen sein. Darüber informiert die Thüringer Landesforstanstalt.

Technische Befahrbarkeit muss gewährleistet sein

Für die Befahrung der Waldböden und Waldwege gibt es technische Grenzen. In Gebieten wo diese Grenze aufgrund der Witterung überschritten wird muss der Maschineneinsatz abgebrochen werden. Das eingeschlagene Holz verbleibt dann vorerst im Wald, bei einsetzendem Frost oder bei trockener Witterung kann dies dann herausgerückt werden. Besonders betroffen sind Industrieholzsortimente, die Mittels Rückemaschinen an die Waldstraße gebracht werden müssen. In Folge verzögert sich die Bereitstellung von Rundholz für die Holzindustrie. In welchem Umfang sogar der Laubholzeinschlag in den kommenden Wochen beeinträchtigt sein wird hängt vom weiteren Witterungsverlauf ab. Bei anhaltend schlechten Bedingungen muss dieser reduziert werden.

Laubstammholzernte wegen milder Winter zunehmend im Spätsommer

Die Liefermengen für Laubstammholz sind davon jedoch weitestgehend nicht betroffen. Dies liegt unter anderem daran, dass mit dem Laubstammholzeinschlag letztes Jahr bereits sehr früh im September, statt dem Oktober, begonnen wurde. Grund hierfür waren zum einen die damals günstige, trockene Witterung und zudem sogenannte Frühlieferprämien der holzverarbeitenden Industrie. Laubholzsägewerke bevorraten sich über die Herbst- und Wintermonate, um im Frühjahr und Sommer die Produktion von Bau- und Schnittholz für die nationalen und internationalen Märkte zu sichern.

Naturschutzauflagen schränken Holzerntezeit zusätzlich ein

Rund 50 % der Gesamtbetriebsfläche von ThüringenForst, etwa 81.000 ha, sind NATURA 2000-Gebiet. Speziell in den Europäischen Vogelschutzgebieten sind Holzerntemaßnahmen zum Schutz gefährdeter Vogelarten wie etwa bestimmte Specht-, Fledermaus- oder Raubvogelarten ab 1. März lokal untersagt bzw. einem zusätzlichen Anzeigeverfahren bei den Naturschutzbehörden unterworfen. Diese Naturschutzauflagen schränken die Verlängerung der Holzerntezeit ins Frühjahr zusätzlich ein.