DHWR begrüßt wegweisenden Beschluss der Umweltministerkonferenz zum Holzbau

Die 88. Umweltministerkonferenz hat gerade in Bad Saarow einen aus Rheinland-Pfalz eingebrachten Beschluss zur „Förderung des Bauens mit Holz“ gefasst. Mit dem Dokument wird der Bund aufgefordert, die Rahmenbedingungen für den Holzbau zu verbessern. Der Deutsche Holzwirtschaftsrat e. V. (DHWR) begrüßt diese Initiative ausdrücklich.

Wie das rheinland-pfälzische Umweltminister vermeldet, sollen unter anderem im Gebäudeenergierecht die positiven Klimaschutzeigenschaften von nachwachsenden Rohstoffen berücksichtigt werden. Dies wäre mehr als wünschenswert, denn mit dem zuletzt vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) vorgelegten Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde die Chance vergeben, im Rahmen der Novellierung endlich den gesamten Gebäude-Lebenszyklus in den Blick zu nehmen.

Im Herstellungs-, Recycling- und Entsorgungsprozess bestimmter Baumaterialien wird eine große Menge CO2 freigesetzt – häufig mehr, als in der gesamten Nutzung verbraucht wird. Klimapolitisch ist daher nicht nachvollziehbar, dass dies weder im Entwurf zum Gebäudeenergiegesetzes, noch in der Energiebilanz des Gebäudes nach Wärmeschutzverordnung oder bei der Erstellung des Energieausweises berücksichtigt wird.
„Bei nachhaltigem Wirtschaften und zukunftsweisender Ressourcennutzung sind Bund und Länder gleichermaßen gefragt. Im aktuellen Beschluss der Umweltministerkonferenz sehen wir einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung – dies sollte sowohl der aktuellen als auch der künftigen Bundesregierung als Wegweiser dienen.“

(DHWR)